Fotografenrecht - Das Urheberrecht für Fotografen

Releases, Verträge und Buyout für Fotografen
Tipps vom Rechtexperten und Profifotografen
Künstlersozialkasse und Künstlersozialversicherung
FotoTV.Biz-Beitrag mit Ralph Man und Thomas Schröer
Freiberufler und gewerbetreigende Fotografen
FotoTV.Biz-Beitrag mit Ralph Man und Thomas Schröer
Angebote erstellen
Ein FotoTV.Biz-Beitrag
Recht am eigenen Bild, Panoramafreiheit
Wann darf ein Gebäude fotografiert werden
Fotorecht Bildrechte rechtliche Bestimmungen Fotos
Dirk Feldmann erklärt § 59 aus dem UrhG
Aus der Praxis mit Ralph Man und Florian Wagenknecht
Aus der Praxis mit Ralph Man und Florian Wagenknecht
Bilderklau im Internet
Tim Hoesmann informiert
Play it again...
Play it again...
0 h 15 m 29 s
20.10.2014

Wird geladen

Urheberrecht

Tipps vom Rechtsexperten und Profifotografen

Ralph Man und Thomas Schröer sind wieder zu Gast im Studio, um Profifotografen zu geschäftlichen Themen zu informieren. In dieser Folge geht es um das Urheberrecht.

Das Urheberrecht dient dazu, geistiges Eigentum zu schützen. Aber wo hört mein geistiges Eigentum auf und fängt das eines anderen an? Was ist der Unterschied zwischen einem Lichtbild und einem Lichtbildwerk? Diesen und weiteren Fragen geht der Film auf den Grund. Zudem wird auf die rechtlichen Einschränkungen bei der Verwendung von Innen- und Außenaufnahmen und mögliche Überschneidungen mit dem Markenrecht eingegangen.