Fotografenrecht - Das Urheberrecht für Fotografen
Tipps vom Rechtexperten und Profifotografen |
FotoTV.Biz-Beitrag mit Ralph Man und Thomas Schröer |
FotoTV.Biz-Beitrag mit Ralph Man und Thomas Schröer |
Ein FotoTV.Biz-Beitrag |
Wann darf ein Gebäude fotografiert werden |
Dirk Feldmann erklärt § 59 aus dem UrhG |
Aus der Praxis mit Ralph Man und Florian Wagenknecht |
Tim Hoesmann informiert |
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0 h 15 m 29 s
20.10.2014
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Urheberrecht
Tipps vom Rechtsexperten und Profifotografen
Ralph Man und Thomas Schröer sind wieder zu Gast im Studio, um Profifotografen zu geschäftlichen Themen zu informieren. In dieser Folge geht es um das Urheberrecht.
Das Urheberrecht dient dazu, geistiges Eigentum zu schützen. Aber wo hört mein geistiges Eigentum auf und fängt das eines anderen an? Was ist der Unterschied zwischen einem Lichtbild und einem Lichtbildwerk? Diesen und weiteren Fragen geht der Film auf den Grund. Zudem wird auf die rechtlichen Einschränkungen bei der Verwendung von Innen- und Außenaufnahmen und mögliche Überschneidungen mit dem Markenrecht eingegangen.